{"id":8314,"date":"2023-12-25T14:40:52","date_gmt":"2023-12-25T13:40:52","guid":{"rendered":"https:\/\/eitek.eu\/?page_id=8314"},"modified":"2023-12-25T18:22:06","modified_gmt":"2023-12-25T17:22:06","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/eitek.eu\/en\/allgemeine-geschaeftsbedingungen","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"8314\" class=\"elementor elementor-8314\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-64eb5d0 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"64eb5d0\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\" data-settings=\"{&quot;ekit_has_onepagescroll_dot&quot;:&quot;yes&quot;}\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-1c09fcb\" data-id=\"1c09fcb\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-d3eafbf elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"d3eafbf\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-settings=\"{&quot;ekit_we_effect_on&quot;:&quot;none&quot;}\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><br \/>I. Allgemeines<br \/>1. F\u00fcr unsere Lieferungen und Leistungen, auch Ausk\u00fcnfte, Angebote, Beratungen und Reparaturen, gelten die nachstehenden Bedingungen. Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdr\u00fccklich schriftlich anerkennen.<\/p><p>2. Ansonsten haben unsere Innen- und Au\u00dfendienstmitarbeiter keine Befugnis, abweichende oder erg\u00e4nzende Vereinbarungen zu treffen oder Sonderkonditionen zu gew\u00e4hren.<\/p><p>3. Gem. \u00a7 33 BDSG weisen wir darauf hin, dass Daten unserer Auftraggeber von uns EDV-m\u00e4\u00dfig gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Abwicklung der Gesch\u00e4ftsverbindung erforderlich ist.<br \/>4. Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen. \u00a7 354 a HGB bleibt unber\u00fchrt.<\/p><p>II. \u00dcberlassene Unterlagen<br \/>Zum Angebot des Werkunternehmers geh\u00f6rige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur ann\u00e4hernd als ma\u00dfgenau anzusehen, es sei denn, die Ma\u00dfgenauigkeit wurde ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt.<br \/>An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber \u00fcberlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Auftraggeber unsere ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Auftraggebers nicht innerhalb der Frist von Abschnitt III.2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverz\u00fcglich zur\u00fcckzusenden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind kundenindividuell erstellte Unterlagen unaufgefordert und in allen anderen F\u00e4llen nach Aufforderung unverz\u00fcglich zur\u00fcckzusenden.<\/p><p>II. Angebot und Vertragsabschluss<br \/>1. Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern auf die<br \/>Verbindlichkeit im Angebot nicht ausdr\u00fccklich hingewiesen wird.<\/p><p>2. Die vom Auftraggeber unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir k\u00f6nnen dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbest\u00e4tigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden oder mit den Leistungen beginnen.<\/p><p>3. Alle Angaben \u00fcber unsere Waren und Leistungen, insbesondere die in unseren Angeboten und Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Ma\u00df- und Leistungsangaben, sind als ann\u00e4hernd zu betrachtende Durchschnittswerte. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Ware. Soweit nicht Grenzen f\u00fcr zul\u00e4ssige Abweichungen ausdr\u00fccklich in der Auftragsbest\u00e4tigung festgelegt und als solche bezeichnet sind, sind in jedem Fall branchen\u00fcbliche Abweichungen zul\u00e4ssig.<\/p><p>IV. Preise<br \/>1. Ma\u00dfgebend sind ausschlie\u00dflich die in unserer Auftragsbest\u00e4tigung genannten Preise. Zus\u00e4tzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Stunde + MwSt. Die erste angefangene Arbeitsstunde wird immer voll berechnet.<\/p><p>2. Unsere Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Auftraggeber in der jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he zus\u00e4tzlich zu entrichten hat. Gegen\u00fcber Verbrauchern werden Bruttopreise einschlie\u00dflich Umsatzsteuer genannt.<\/p><p>3. Soweit nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart worden ist, gelten unsere Preise ab Betriebssitz des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat zus\u00e4tzliche Frachtkosten, besondere, \u00fcber die handels\u00fcbliche Verpackung hinausgehende Verpackungskosten, Nebengeb\u00fchren und \u00f6ffentliche Abgaben zu tragen.<\/p><p>4. Kosten f\u00fcr die nicht durchgef\u00fchrten Auftr\u00e4ge <br \/>Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird &#8211; im Falle, dass keine Gew\u00e4hrleistungsarbeiten vorliegen &#8211; der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht<br \/>Durchgef\u00fchrt werden kann, weil:<br \/>\u2022 der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte;<br \/>\u2022 der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft vers\u00e4umt;<br \/>\u2022 der Auftrag w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung zur\u00fcckgezogen wurde;<br \/>\u2022 die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich Informationstechnik \/ Unterhaltungselektronik (Consumer Electronics) nicht einwandfrei gegeben sind.<\/p><p>V. Lieferung<br \/>1. Lieferfristen und Termine gelten nur nach ausdr\u00fccklicher schriftlicher Best\u00e4tigung als vereinbart. Lieferfristen (Termine) beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbest\u00e4tigung, jedoch nicht vor eindeutiger Kl\u00e4rung aller Einzelheiten des Auftrages unter Beibringung etwa erforderlicher Bescheinigungen. Sie gelten mit der fristgerechten Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann.<\/p><p>2. Fristen und Termine verl\u00e4ngern sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Auftraggebers um den Zeitraum, um den der Auftraggeber seinen Verpflichtungen uns gegen\u00fcber nicht nachkommt. Im Falle einer Pflichtverletzung durch uns \u2013 gleich aus welchem Grunde \u2013 haften wir f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche gleich welcher Art nur nach Ma\u00dfgabe von Abschnitt XI dieser Bedingungen.<\/p><p>3. Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.<\/p><p>4. Der Auftraggeber ist zum R\u00fccktritt vom Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, es sei<br \/>denn, dass das Hindernis nur vor\u00fcbergehender Natur und die Verschiebung des Leistungstermins dem Auftraggeber zumutbar ist.<\/p><p>5. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn diese dem Auftraggeber zumutbar sind.<\/p><p>6. Steht dem Auftraggeber ein vertraglich vereinbartes oder gesetzliches R\u00fccktrittsrecht zu und setzen wir dem Auftraggeber f\u00fcr dessen Aus\u00fcbung eine angemessene Frist, so erlischt das R\u00fccktrittsrecht, wenn<br \/>nicht der R\u00fccktritt vor dem Ablauf der Frist erkl\u00e4rt wird. Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umst\u00e4nde, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unm\u00f6glich gemacht wird. Als solche Umst\u00e4nde sind auch \u00c4nderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung, Bauseitige Vorbereitung u. a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchf\u00fchrung notwendig sind. Der Kunde hat im Unternehmerverkehr in F\u00e4llen des Verzugs (bei der Erstellung von Bauleistungen) nur dann den Anspruch aus \u00a7 8 Nr. 3 VOB\/B, wenn f\u00fcr Beginn und Fertigstellung eine Zeit nach dem Kalender schriftlich vereinbart war und der Kunde nach Ablauf dieser Zeit eine angemessene Nachfrist gesetzt und erkl\u00e4rt hat, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehen wird.<\/p><p>VI. Versand, Gefahren\u00fcbergang, Annahmeverzug<br \/>1. Versand und Transport erfolgen stets auf Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht, auch bei Teillieferungen, auf den Auftraggeber \u00fcber, sobald die Sendung an die den Transport ausf\u00fchrende Person \u00fcbergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager oder bei Lieferung ab Werk unser Werk verlassen hat.<\/p><p>2. Verz\u00f6gert sich die Versendung der Lieferung aus Gr\u00fcnden, die beim Auftraggeber liegen, geht die Gefahr der zuf\u00e4lligen Verschlechterung und des zuf\u00e4lligen Untergangs mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Auftraggeber \u00fcber. Lagerkosten nach Gefahren\u00fcbergang tr\u00e4gt der Auftraggeber. Wir sind berechtigt, hierf\u00fcr 1 % der Bruttoauftragssumme monatlich zu berechnen.<br \/>Weitergehende Anspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt.<\/p><p>3. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz der uns entstehenden Aufwendungen zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges bei Lieferungen geht die Gefahr der zuf\u00e4lligen Verschlechterung und des zuf\u00e4lligen Untergangs auf den Auftraggeber \u00fcber.<\/p><p>VII. Zahlung<br \/>1. Zahlungen sind in Euro zu leisten und haben Porto und spesenfrei zu erfolgen.<\/p><p>2. Zahlungen haben sofort nach Rechnungsstellung netto, jeweils 10 Tage ab Rechnungsdatum, zu erfolgen.<\/p><p>3. Bei \u00dcberschreitung von Zahlungsfristen sind wir berechtigt, Zinsen in H\u00f6he der jeweiligen Banks\u00e4tze f\u00fcr \u00dcberziehungskredite, mindestens aber in H\u00f6he von 5 %-Punkten \u00fcber dem Zinssatz f\u00fcr Spitzenrefinanzierungsfazilit\u00e4t der Europ\u00e4ischen Zentralbank (SRF-Satz) zu berechnen. Jeder Vertragsteil ist berechtigt, einen anderen Zinsnachteil nachzuweisen. Anspr\u00fcche im Verzugsfalle bleiben unber\u00fchrt. F\u00fcr die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Geldes und nicht dessen Absendung an.<\/p><p>4. Soweit Kosten und Zinsen anfallen, sind wir berechtigt, Zahlungen zun\u00e4chst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.<\/p><p>5. Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht. Bei Kaufleuten ist die Zur\u00fcckhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenanspr\u00fcchen durch den Auftraggeber nur zul\u00e4ssig, wenn diese Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/p><p>6. Alle unsere Forderungen \u2013 auch solche aus anderen Vertr\u00e4gen mit dem Auftraggeber \u2013 werden unabh\u00e4ngig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort f\u00e4llig im Falle des Zahlungsverzuges, Wechselprotestes oder der Zahlungseinstellung des Auftraggebers oder wenn uns sonst Umst\u00e4nde bekannt werden, die zu begr\u00fcndeten und erheblichen Zweifeln an der Zahlungsf\u00e4higkeit oder Kreditw\u00fcrdigkeit des Auftraggebers Anlass geben. Das gilt<br \/>auch dann, wenn diese Umst\u00e4nde auf Seiten des Auftraggebers schon bei Vertragsabschluss vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten. In allen genannten F\u00e4llen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuf\u00fchren und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Weitergehende Anspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt.<\/p><p>VIII. Eigentumsvorbehalt<br \/>1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschlie\u00dflich der k\u00fcnftig entstehenden oder bedingten Forderung, aus gleichzeitig oder sp\u00e4ter abgeschlossenen Vertr\u00e4gen.<br \/>Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.<\/p><p>2. Der Auftraggeber ist nur im Rahmen eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsbetriebes und solange er nicht im Verzug ist berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu ver\u00e4u\u00dfern, zu verarbeiten oder mit anderen Sachen zu verbinden oder sonst einzubauen (nachstehend auch kurz Weiterver\u00e4u\u00dferung genannt). Jede anderweitige Verf\u00fcgung \u00fcber die Vorbehaltsware ist unzul\u00e4ssig. Von dritter Seite vorgenommene Pf\u00e4ndungen oder sonstige Zugriffe auf die Vorbehaltsware sind uns unverz\u00fcglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers, soweit sie von dem Dritten (Gegner der Widerspruchsklage) nicht eingezogen werden k\u00f6nnen und die Drittwiderspruchsklage berechtigterweise erhoben worden ist. Stundet der Auftraggeber seinem Abnehmer den Kaufpreis, so hat sich gegen\u00fcber diesem das Eigentum an der Vorbehaltsware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten haben; jedoch ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, sich auch das Eigentum hinsichtlich der gegen\u00fcber seinem Abnehmer erst k\u00fcnftig entstehenden Forderungen vorzubehalten. Anderenfalls ist der Auftraggeber zur Weiterver\u00e4u\u00dferung nicht erm\u00e4chtigt.<\/p><p>3. Die Forderungen des Auftraggebers aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware werden bereits hiermit an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Auftraggeber ist zu einer Weiterver\u00e4u\u00dferung nur berechtigt und erm\u00e4chtigt, wenn sichergestellt ist, dass die ihm daraus zustehenden Forderungen auf uns \u00fcbergeben.<\/p><p>4. Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren zu einem Gesamtpreis ver\u00e4u\u00dfert, so erfolgt die Abtretung der Forderung aus der Ver\u00e4u\u00dferung in H\u00f6he des Rechnungswertes unserer jeweils ver\u00e4u\u00dferten Vorbehaltsware.<\/p><p>5. Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Auftraggeber bereits hiermit einen der H\u00f6he nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos einschlie\u00dflich des Schlusssaldos aus dem Kontokorrent an uns ab.<\/p><p>6. Der Auftraggeber ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen erm\u00e4chtigt. Wir sind zum Widerruf berechtigt, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit uns nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt oder uns Umst\u00e4nde bekannt werden, die die Kreditw\u00fcrdigkeit des Auftraggebers erheblich zu mindern geeignet sind. Liegen die Voraussetzungen f\u00fcr die Aus\u00fcbung des Widerrufsrechtes vor, hat der Auftraggeber auf unser Verlangen hin uns unverz\u00fcglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen, uns die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen auszuh\u00e4ndigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Wir sind auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt.<\/p><p>7. Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als R\u00fccktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdr\u00fccklich schriftlich erkl\u00e4ren. Das Recht des Auftraggebers, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrage nicht erf\u00fcllt.<\/p><p>IX. Abnahme<br \/>1. Nach Durchf\u00fchrung der Arbeiten f\u00fchren wir mit Ihnen eine Abnahme durch.<\/p><p>2. Die Arbeit ist abgenommen und die Abnahme ist erfolgt, wenn die Arbeit den Abnahmetest erfolgreich bestanden hat. Die Abnahme kann wegen eines Mangels, der den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nur unerheblich mindert, nicht verweigert werden.<\/p><p>3. Wenn Sie auf eine Abnahme verzichten oder nach Aufforderung an diesem Termin nicht teilnehmen, sind wir berechtigt, diesen auch ohne Sie durchzuf\u00fchren und Sie sind verpflichtet, die Resultate der Abnahme zu akzeptieren. Kosten, die durch eine von uns nicht verschuldete Verz\u00f6gerung der Abnahme entstehen, sind von Ihnen zu tragen. In jedem Fall gilt die Arbeit bzw. Werk als abgenommen, wenn Sie die Arbeit bzw. Werk in Gebrauch genommen haben.<\/p><p>X. Gew\u00e4hrleistung und R\u00fcgepflicht<br \/>1. Ist der Auftraggeber ein Kaufmann, ist er verpflichtet, die gelieferten Waren unverz\u00fcglich nach Eintreffen bei ihm auf Vollst\u00e4ndigkeit und Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit sorgf\u00e4ltig zu untersuchen. Die R\u00fcgefrist im Sinne von \u00a7 377 Abs. 1 und 2 Handelsgesetzbuch betr\u00e4gt 8 Tage; ma\u00dfgeblich ist der Zugang einer schriftlichen Nachricht (auch per E-Mail). Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche aus Waren betr\u00e4gt bei Verbrauchern zwei Jahre, bei Unternehmern ein Jahr; dies gilt nicht bei einem Mangel, der in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, auf Grund dessen Herausgabe der Sache verlangt werden kann.<\/p><p>2. Die beanstandete Ware ist uns in der Original- oder einer gleichwertigen Verpackung zur \u00dcberpr\u00fcfung zur\u00fcckzusenden. Bei berechtigter und fristgem\u00e4\u00dfer M\u00e4ngelr\u00fcge beheben wir die M\u00e4ngel im Wege der Nacherf\u00fcllung nach unserer Wahl durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache, dabei tragen wir die Mangelbeseitigungskosten soweit sich diese nicht dadurch erh\u00f6hen, dass der Liefergegenstand vom Auftraggeber an einen anderen als den Erf\u00fcllungsort verbracht worden ist. Wir sind berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Nacherf\u00fcllung zu verweigern. Im Falle der Verweigerung der Nacherf\u00fcllung, ihres Fehlschlagens oder ihrer Unzumutbarkeit f\u00fcr den Auftraggeber ist dieser zum R\u00fccktritt oder zur Minderung (Herabsetzung der Verg\u00fctung)<br \/>gem\u00e4\u00df der Bestimmung der nachfolgenden Ziff. 3 berechtigt. Eine Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr M\u00e4ngel am gelieferten Produkt oder an Produktteilen, die ihre Ursache im \u00fcblichen Verschlei\u00df haben, ist ausgeschlossen.<\/p><p>3. Zum R\u00fccktritt vom Vertrag \u2013 soweit ein R\u00fccktritt nicht gesetzlich ausgeschlossen ist \u2013 oder zur Minderung des Kaufpreises ist der Auftraggeber erst nach erfolglosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Frist zur Nacherf\u00fcllung berechtigt, es sei denn, die Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich (\u00a7 323 Abs. 2; \u00a7 440 BGB, \u00a7 441 Abs. 1BGB). Im Fall des R\u00fccktritts haftet der Auftraggeber f\u00fcr Verschlechterung, Untergang und nicht gezogene Nutzungen nicht nur f\u00fcr die eigen\u00fcbliche Sorgfalt, sondern f\u00fcr jedes fahrl\u00e4ssige und vors\u00e4tzliche Verschulden.<\/p><p>4. F\u00fcr etwaige Schadensersatzanspr\u00fcche und Aufwendungsersatzanspr\u00fcche des Auftraggebers gelten die<br \/>Bestimmungen in Abschnitt XI.<\/p><p>5. Wir sind \u2013 neben den gesetzlichen Verweigerungsgr\u00fcnden \u2013 zur Verweigerung der Nacherf\u00fcllung auch dann und solange berechtigt, wie uns der Auftraggeber nicht auf unsere Aufforderung hin die beanstandete Ware zugesandt hat; ein R\u00fccktrittsrecht oder Minderungsrecht steht dem Auftraggeber wegen einer solchen Verweigerung nicht zu. M\u00e4ngelrechte stehen dem Auftraggeber nicht zu, wenn ohne unsere Zustimmung Eingriffe oder \u00c4nderungen an der Ware vorgenommen wurden, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der Mangel nicht durch diese Eingriffe oder \u00c4nderungen verursacht wurde.<\/p><p>6. Ein Mangel liegt nicht vor bei branchen\u00fcblichen Abweichungen der gelieferten Ware von der Auftragsbest\u00e4tigung. Bei Waren, die als deklassiertes oder gebrauchtes Material verkauft worden sind, stehen dem K\u00e4ufer Anspr\u00fcche wegen etwaiger M\u00e4ngel zu.<\/p><p>7. Wenn unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, \u00c4nderungen an den Lieferungen bzw. Leistungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entf\u00e4llt jede Gew\u00e4hrleistung, es sei denn, dass der Auftraggeber nachweist, dass der Mangel hierauf nicht beruht.<\/p><p>8. Bei Arbeiten leisten wir Gew\u00e4hr durch kostenlose Nachbesserung der Arbeiten sowie durch kostenlose Nachbesserung oder Austausch mangelhaften Materials, wenn Sie uns nachweisen, dass eine Arbeit mangelhaft oder nicht fachgerecht durchgef\u00fchrt wurde. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung haben Sie das Recht, Herabsetzung der Verg\u00fctung oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Auftrages zu verlangen. Treten M\u00e4ngel auf, die nicht durch eine unsachgem\u00e4\u00dfe Arbeit verursacht sind, insbesondere also M\u00e4ngel infolge nat\u00fcrlicher Abnutzung in Folge unsachgem\u00e4\u00dfer Behandlung oder anderer Dritteinfl\u00fcsse, fallen diese nicht unter die Gew\u00e4hrleistung. Jedoch stehen dem Auftraggeber etwaige Schadensersatzanspr\u00fcche und Aufwendungsersatzanspr\u00fcche nur nach Ma\u00dfgabe von Abschnitt XI zu. Die Verj\u00e4hrung f\u00fcr Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche betr\u00e4gt bei Verbrauchern 2 Jahre. Bei Unternehmern betr\u00e4gt die Verj\u00e4hrung f\u00fcr Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche 1 Jahr.<\/p><p>XI. Gew\u00e4hrleistung und Haftung<br \/>1. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr alle Arbeitsleistungen, Reparaturen usw., die keine Bauleistungen sind, und f\u00fcr eingebautes Material betr\u00e4gt 1 Jahr.<\/p><p>2. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde dem Werkunternehmer eine angemessene Frist zur Nacherf\u00fcllung zu setzen. Der Kunde hat insbesondere daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchf\u00fchrung der Nacherf\u00fcllung dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragung zugesendet wird.<\/p><p>3. Ist der Werkunternehmer zur Nacherf\u00fcllung verpflichtet, kann er diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen.<\/p><p>4. Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, ist der Kunde berechtigt, die Verg\u00fctung zu mindern oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Der R\u00fccktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung des Unternehmers oder wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.<\/p><p>5. M\u00e4ngelanspr\u00fcche f\u00fcr alle verkauften neuen Gegenst\u00e4nde verj\u00e4hren in 2 Jahren, bei gebrauchten Gegenst\u00e4nden in 1 Jahr seit Ablieferung der Sache. Offensichtliche M\u00e4ngel m\u00fcssen innerhalb von zwei Wochennach Ablieferung &#8211; bezogen auf die Absendung der Anzeige &#8211; gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer ger\u00fcgt werden, ansonsten ist der Verk\u00e4ufer von der M\u00e4ngelhaftung befreit.<\/p><p>6. Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der K\u00e4ufer<br \/>folgende Rechte:<br \/>\u2022 Der Verk\u00e4ufer ist zur Nacherf\u00fcllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.<br \/>\u2022 Schl\u00e4gt die Nachbesserung fehl, so ist der K\u00e4ufer berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.Der R\u00fccktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verk\u00e4ufers nur unerheblich ist.<br \/>Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor:<br \/>\u2022 Bei Fehlern, die durch Besch\u00e4digung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Sch\u00e4den durch h\u00f6here Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von \u00dcberbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder au\u00dfergew\u00f6hnliche, mechanische, chemische oder atmosph\u00e4rische Einfl\u00fcsse. Im Bereich der Unterhaltungselektronik (Consumer Electronics) liegt ein Mangel auch dann nicht vor, wenn die Empfangsqualit\u00e4t durch ung\u00fcnstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen oder durch \u00e4u\u00dfere Einfl\u00fcsse beeintr\u00e4chtigt ist, bei Sch\u00e4den durch vom Kunden eingelegte, ungeeignete oder mangelhafte Batterien.<\/p><p>XII. Erweitertes Pfandrecht des Werkunternehmers an beweglichen Sachen<br \/>1. Dem Werkunternehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus fr\u00fcher durchgef\u00fchrten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. F\u00fcr sonstige Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig sind.<\/p><p>2. Wird der Gegenstand nicht innerhalb 4 Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, kann vom Werkunternehmer mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt nicht sp\u00e4testens 3 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entf\u00e4llt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung f\u00fcr leicht fahrl\u00e4ssige Besch\u00e4digung oder Untergang. 1 Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Werkunternehmer ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen zum Verkehrswert zu ver\u00e4u\u00dfern. Ein etwaiger Mehrerl\u00f6s ist dem Kunden zu erstatten.<\/p><p>XIII. Haftungsbegrenzung<br \/>1. Im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen und au\u00dfervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei einer mangelhaften Lieferung \u2013 unter Einschluss der mangelhaften Lieferung einer Gattungssache \u2013, unerlaubten Handlung und Produzentenhaftung, haften wir auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz \u2013 vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen \u2013 nur im Falle des Vorsatzes, der groben Fahrl\u00e4ssigkeit sowie im Fall der leicht fahrl\u00e4ssigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gef\u00e4hrdet). Jedoch ist unsere Haftung \u2013 ausgenommen der Fall des Vorsatzes \u2013 auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschr\u00e4nkt.<\/p><p>2. Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausf\u00fchrung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschl\u00e4gen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten \u2013 insbesondere Anleitung f\u00fcr Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes \u2013 im Einzelfall nicht vertragsgem\u00e4\u00df verwendet werden kann,<br \/>so gelten unter Ausschluss weiterer Anspr\u00fcche des Bestellers Ziff. 1 und 7, sowie die Regelungen unter X.<\/p><p>3. F\u00fcr Verz\u00f6gerungssch\u00e4den haften wir bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit nur in H\u00f6he von bis zu 5 % des mit uns vereinbarten Kaufpreises.<\/p><p>4. Au\u00dferhalb der Verletzung wesentlicher Pflichten ist eine Haftung f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen, in jedem Fall aber auf die H\u00f6he des Kaufpreises beschr\u00e4nkt. Ziff. 2 bleibt unber\u00fchrt.<\/p><p>5. S\u00e4mtliche Schadensersatzanspr\u00fcche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verj\u00e4hren sp\u00e4testens in einem Jahr seit Ablieferung der Sache an den Auftraggeber falls dieser Kaufmann ist, im Fall der<br \/>deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrl\u00e4ssiger Unkenntnis von den dem Anspruch begr\u00fcndenden Umst\u00e4nden und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht \u2013 und es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen \u2013 im Fall einer Haftung f\u00fcr Vorsatz und in den in Ziff. 4 genannten F\u00e4llen. Etwaige k\u00fcrzere gesetzliche Verj\u00e4hrungsfristen haben Vorrang.<\/p><p>6. Bei Lieferung von Software haften wir, unsere Mitarbeiter und Erf\u00fcllungsgehilfen f\u00fcr den Verlust oder die Ver\u00e4nderung von Daten, die durch das Programm hervorgerufen worden sind, nur in dem Umfang, der auch dann unvermeidbar w\u00e4re, wenn der Auftraggeber seiner Datensicherungspflicht in ad\u00e4quaten Intervallen, mindestens jedoch t\u00e4glich, nachgekommen w\u00e4ren.<\/p><p>XIV. Fertigung nach Anweisungen des Auftraggebers<br \/>1. Bei Fertigung nach Auftragsgeberzeichnungen, Mustern und sonstigen Anweisungen des Auftraggebers \u00fcbernehmen wir f\u00fcr die Funktionstauglichkeit des Produktesund f\u00fcr sonstige M\u00e4ngel, soweit diese Umst\u00e4nde auf den Auftragsgeberanweisung beruhen, keine Gew\u00e4hr und Haftung.<\/p><p>2. Der Auftraggeber stellt uns von etwaigen Anspr\u00fcchen Dritter, auch aus Produkthaftung, gegen uns wegen durch die Ware verursachter Sch\u00e4den frei, es sei denn, dass wir den Schaden vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht haben.<\/p><p>3. Der Auftraggeber \u00fcbernimmt uns gegen\u00fcber die Gew\u00e4hr, dass die Herstellung und Lieferung der nach seinen Anweisungen gefertigten Ware keine Schutzrechte Dritter verletzt. Im Falle der Geltendmachung von Schutzrechten uns gegen\u00fcber sind wir ohne rechtliche Pr\u00fcfung der etwaigen Anspr\u00fcche Dritter berechtigt, nach Anh\u00f6rung des Auftraggebers vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, es sei denn, dass der Dritte die Geltendmachung der Schutzrechte innerhalb von 8 Tagen durch schriftliche Erkl\u00e4rung uns gegen\u00fcber zur\u00fcckzieht. Der Auftraggeber hat uns durch die Geltendmachung der Schutzrechte etwa entstandene Sch\u00e4den zu ersetzen. Im Falle des R\u00fccktritts sind die von uns bisher geleisteten Arbeiten zu verg\u00fcten. Weitergehende Rechte nach den gesetzlichen Bestimmungen bleiben unber\u00fchrt.<\/p><p>4. Die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Auftrages von uns gefertigten Formen, Werkzeuge und Konstruktionsunterlagen sind ausschlie\u00dflich unser Eigentum. Anspr\u00fcche hierauf stehen dem Auftraggeber nicht zu, auch wenn er sich an den Kosten f\u00fcr die Herstellung von Formen,<br \/>Werkzeugen und Konstruktionsunterlagen beteiligt, es sei denn, dass ausdr\u00fccklich anderes vereinbart worden ist.<\/p><p>XV. Geheimhaltung<br \/>Falls nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn die Vertraulichkeit ist offenkundig.<\/p><p>XVI. Salvatorische Klausel<br \/>Durch die Unwirksamkeit einzelner Klauseln wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Ung\u00fcltige Klauseln sind durch solche g\u00fcltigen Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am n\u00e4chsten kommen.<\/p><p>XVII. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht<br \/>1. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den Leistungen der Sitz des Auftraggebers.<\/p><p>2. Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist nach unserer Wahl unser Sitz, f\u00fcr Klagen des Auftraggebers ausschlie\u00dflich unser Sitz. Gesetzliche Regelungen \u00fcber ausschlie\u00dfliche Zust\u00e4ndigkeiten bleiben unber\u00fchrt.<\/p><p>Stand: Juni 2010<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>I. Allgemeines1. F\u00fcr unsere Lieferungen und Leistungen, auch Ausk\u00fcnfte, Angebote, Beratungen und Reparaturen, gelten die nachstehenden Bedingungen. Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdr\u00fccklich schriftlich anerkennen. 2. Ansonsten haben unsere Innen- und Au\u00dfendienstmitarbeiter keine Befugnis, abweichende oder erg\u00e4nzende Vereinbarungen zu treffen oder Sonderkonditionen zu gew\u00e4hren. 3. 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